medmix obsiegt in deutscher Patentverletzungsklage gegen Kettenbach/Xinial Dental-Mischsystem

    Februar 19, 2024

     

    medmix Schweiz AG setzt weiterhin ihre Rechte durch

    Patentverletzendes Kettenbach/Xinial Dental-Mischsystem: Kartusche mit montiertem Mischer (für Material, das unter den Marken PANASIL, IDENTIUM oder FUTAR verkauft wird; mit blauen oder roten Mischern)

    medmix hat jetzt einen wichtigen Sieg im deutschen Patentverletzungsprozess gegen das Kettenbach/Xinial Dental-Mischsystem errungen. Das OLG Düsseldorf hat am 1. Februar 2024 in einem Berufungsurteil verkündet, dass das Dental-Mischsystem von Kettenbach/Xinial den deutschen Teil des europäischen Patents EP2485852B1 von medmix verletzt (Aktenzeichen: I-15 U 17/23). Dieses Urteil ist ein Meilenstein in dem Patentstreit, der nach der Markteinführung des Kettenbach/Xinial Dental-Mischsystems im Jahr 2021 begann.

    Das deutsche Patentverletzungsurteil gegen Kettenbach GmbH & Co. KG und XINIAL Systems GmbH & Co. KG ist jetzt vorläufig vollstreckbar und beinhaltet eine Verurteilung zur sofortigen Unterlassung, die es Kettenbach/Xinial untersagt, das patentverletzende Dental-Mischsystem (Kartuschen und Mischer) in Deutschland herzustellen und das patentverletzende System in oder von Deutschland aus anzubieten und zu verkaufen. Kettenbach und Xinial können daher auch das patentverletzende Mischsystem nicht in Deutschland für lokale Kunden und auch nicht für den Export an Kunden in anderen Ländern herstellen.

    Kettenbach/Xinial muss außerdem detailliert Rechnung über die Verletzungshandlungen legen, das patentverletzende Dental-Mischsystem von seinen gewerblichen Kunden zurückrufen und diese patentverletzenden Produkte vernichten. Das Gericht verurteilte Kettenbach/Xinial außerdem zur Zahlung von Schadensersatz für diese Verletzungen. Die Revision wurde vom Düsseldorfer Gericht nicht zugelassen; Kettenbach/Xinial könnten hiergegen jedoch noch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

    Die Gültigkeit des europäischen Patents EP2485852B1 von medmix wurde bereits vom Europäischen Patentamt (EPA) im Einspruchs- und Beschwerdeverfahren sowie durch das Urteil des Bundespatentgerichts (BPatG) bestätigt. Gegen das letztgenannte Urteil wurde von Xinial Berufung eingelegt.

    medmix reichte außerdem eine Klage gegen das Dental-Mischsystem von Kettenbach/Xinial in New York ein, in der die Verletzung des parallelen US-Patents US 9,010,578 von MIXPAC durch Kettenbach/Xinial sowie die Verletzung der "X"-Marke von MIXPAC und irreführende Werbung zur Verwirrung der Kunden geltend gemacht wurden. Die New Yorker Streitsache wird voraussichtlich Anfang 2025 zur Verhandlung kommen.

    medmix Schweiz AG ist ein weltweit tätiges Unternehmen im Bereich statischer Mischkanülen, Kartuschen und Dosiergeräte für den Dentalbereich. Echte MIXPAC-Mischkanülen sind an dem auf dem Haltering eingeprägten Namen MIXPAC™ und dem Candy-Color-Qualitätssiegel zu erkennen.

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    MIXPAC™, ™, T-MIXER™, CANDY COLORS™ sind Marken der medmix Switzerland AG medmix ist eine Marke der medmix AG

    Über medmix

    medmix ist ein weltweit führender Anbieter von Präzisionsaustraggeräten. Wir sind Marktführer in den Endmärkten Healthcare, Consumer und Industrie. Unsere Kundschaft profitiert von unserem Innovationsgeist und Fortschrittsbestreben, das sich in über 900 aktiven Patenten niederschlägt. Unsere weltweit 14 Produktionsstandorte und unsere 2.700 hochmotivierten, erfahrenen Mitarbeitenden bieten unserer Kundschaft kompromisslose Qualität, Erreichbarkeit und Flexibilität. medmix hat seinen Hauptsitz in Baar in der Schweiz. Unsere Aktien werden an der SIX Swiss Exchange gehandelt (SIX: MEDX). www.medmix.swiss www.medmix.swiss

     

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