medmix gewinnt deutsche Patentverletzungsklage gegen das Kettenbach/Xinial Dental-Mischsystem
Kettenbach/Xinial ist es rechtlich untersagt, in Deutschland herzustellen oder zum Verkauf anzubieten
Kettenbach/Xinial ist rechtlich verpflichtet, das patentverletzende System zurückzurufen und zu vernichten
medmix Switzerland AG setzt weiterhin ihre Rechte durch
Patentverletzendes Kettenbach/Xinial Dental-Mischsystem: Kartusche mit montiertem Mischer (für Material, das unter den Marken PANASIL, IDENTIUM oder FUTAR verkauft wird; mit blauen oder roten Mischern)
medmix hat einen wichtigen Sieg im deutschen Patentverletzungsprozess gegen das Dental-Mischsystem von Kettenbach/Xinial errungen. Das OLG Düsseldorf hat am 1. Februar 2024 in einem Berufungsurteil verkündet, dass das Dental-Mischsystem von Kettenbach/Xinial den deutschen Teil des europäischen Patents EP2485852B1 von medmix verletzt (Aktenzeichen: I-15 U 17/23). Dieses Urteil ist ein Meilenstein in dem Patentstreit, der nach der Markteinführung des Dental-Mischsystems von Kettenbach/Xinial im Jahr 2021 begann.
Deutsche Unterlassungsanordnung – jetzt vollstreckbar
Das deutsche Patentverletzungsurteil gegen Kettenbach GmbH & Co. KG und XINIAL Systems GmbH & Co. KG ist jetzt vorläufig vollstreckbar und beinhaltet eine Verurteilung zur sofortigen Unterlassung, die es Kettenbach/Xinial untersagt, das patentverletzende Dental-Mischsystem (Kartuschen und Mischer) in Deutschland herzustellen und das patentverletzende System in oder von Deutschland aus anzubieten und zu verkaufen. Kettenbach und Xinial können daher das patentverletzende Mischsystem nicht in Deutschland herstellen, und zwar weder für lokale Kunden noch für den Export an internationale Kunden in anderen Ländern.
Rückruf, Rechnungslegung und Vernichtung des rechtsverletzenden Dentalsystems:
Gemäß dem am 1. Februar verkündeten deutschen Urteil müssen Kettenbach/Xinial außerdem detailliert über die patentverletzenden Handlungen Rechnung legen, die patentverletzenden Dental-Mischsysteme von sämtlichen deutschen und internationalen gewerblichen Kunden zurückrufen sowie die patentverletzenden Produkte, die sich in ihrem Besitz befinden, vernichten. Das Gericht verurteilte Kettenbach/Xinial außerdem zur Zahlung von Schadensersatz für diese Patentverletzungen. Eine Revision wurde vom OLG Düsseldorf nicht zugelassen. Kettenbach/Xinial hat jedoch Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
Die Gültigkeit des europäischen Patents EP2485852B1 von medmix wurde bereits vom Europäischen Patentamt (EPA) im Einspruchs- und Beschwerdeverfahren sowie durch das Urteil des Bundespatentgerichts (BPatG) bestätigt. Gegen das letztgenannte Urteil wurde von Xinial Berufung eingelegt.
US-Verfahren – dauert an
medmix reichte außerdem in New York eine Klage gegen das Dental-Mischsystem von Kettenbach/Xinial ein. Das Verfahren in New York wird voraussichtlich Anfang 2025 zur Verhandlung kommen und irreführende Werbeaussagen von Kettenbach und Markenverletzungen von Kettenbach/Xinial zum Gegenstand haben. Xinial hat beim USPTO ein separates Nichtigkeitsverfahren gegen das US-Patent von medmix eingeleitet. medmix hat gegen die Nichtigkeits-Entscheidung des USPTO Berufung eingelegt.
medmix Switzerland AG ist ein weltweit tätiges Unternehmen im Bereich statischer Mischkanülen, Kartuschen und Dosiergeräte für den Dentalbereich. Echte MIXPAC-Mischkanülen sind an dem auf dem Haltering eingeprägten Namen MIXPAC™ und dem Candy Color-Qualitätssiegel zu erkennen.
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MIXPAC™, ™, T-MIXER™, CANDY COLORS™ sind Marken der medmix Switzerland
AG medmix ist eine Marke der medmix AG
Über medmix
medmix ist ein weltweit führender Anbieter von Präzisionsaustraggeräten. Wir sind Marktführer in den Endmärkten Healthcare, Consumer und Industrie. Unsere Kundschaft profitiert von unserem Innovationsgeist und Fortschrittsbestreben, das sich in über 900 aktiven Patenten niederschlägt. Unsere weltweit 14 Produktionsstandorte und unsere 2.700 hochmotivierten, erfahrenen Mitarbeitenden bieten unserer Kundschaft kompromisslose Qualität, Erreichbarkeit und Flexibilität. medmix hat seinen Hauptsitz in Baar in der Schweiz. Unsere Aktien werden an der SIX Swiss Exchange gehandelt (SIX: MEDX). www.medmix.swiss
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