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medmix obsiegt in deutscher Patentverletzungsklage gegen Kettenbach/Xinial Dental-Mischsystem

22 März 2024
Baar

Rechtliches Verbot mit Auswirkungen für Kettenbach/Xinial-Kunden weiter präzisiert

Patentverletzendes Kettenbach/Xinial Dental-Mischsystem: Kartusche mit montiertem Mischer (für Material, das unter den Marken PANASIL, IDENTIUM oder FUTAR verkauft wird; mit blauen oder roten Mischern)

medmix hat einen wichtigen Sieg im deutschen Patentverletzungsprozess gegen das Dental-Mischsystem von Kettenbach/Xinial errungen.

Das Dental-Mischsystem von Kettenbach/Xinial verletzt den deutschen Teil des europäischen Patents EP2485852B1 von medmix gemäß Berufungsurteil des OLG Düsseldorf vom 1. Februar 2024 (Aktenzeichen: I-15 U 17/23). Dieses Urteil ist ein Meilenstein in dem Patentstreit, der nach der Markteinführung des eigenen Dental-Mischsystems von Kettenbach/Xinial im Jahr 2021 begann.

medmix ist zudem erfolgreich gegen Kettenbach vorgegangen, nachdem Kettenbach in einer eigenen Presse-Mitteilung vom 27. Februar 2024 Aussagen zur Auseinandersetzung mit medmix verbreitet hatte, die nach Ansicht von medmix hinsichtlich der Konsequenzen des Urteils für die Kunden von Kettenbach/Xinial irreführend waren:

Kettenbach hat am 12. März 2024 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet. Darin hat sich Kettenbach ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gleichwohl rechtsverbindlich verpflichtet, nicht mehr (wie in der Presse-Mitteilung vom 27. Februar 2024 geschehen) zum Patentverletzungsurteil des OLG Düsseldorf vom 1. Februar 2024 (Az. I 15 U 17/23) zu behaupten, die internationalen Kunden (also Kunden außerhalb Deutschlands) seien von dem Urteil nicht betroffen, ohne zu erwähnen, dass

die Kettenbach GmbH & Co. KG und die XINIAL Systems GmbH & Co. KG nach diesem Urteil die XINIAL-Kartuschensysteme

  • nicht in Deutschland herstellen dürfen;
  • nicht in Deutschland und nicht aus Deutschland ins Ausland anbieten dürfen;
  • nicht aus Deutschland ins Ausland in den Verkehr bringen dürfen (kein Export);
  • von ihren gewerblichen Abnehmern in Deutschland und im Ausland zurückrufen müssen.

Die obigen Verbote für Kettenbach und Xinial bestätigen das Verständnis von medmix, dass das deutsche Patentverletzungs-Urteil erhebliche Auswirkungen hat – nicht nur für Deutschland, sondern auch für internationale Kunden von Kettenbach und Xinial (also für Kunden außerhalb Deutschlands). Kettenbach hatte zuvor in der eigenen Presse-Mitteilung vom 27. Februar 2024 lediglich eingeräumt, dass sie nach dem Patentverletzungsurteil des OLG Düsseldorf die XINIAL-Kartuschensysteme nicht in Deutschland verkaufen dürfen.

Das OLG Düsseldorf hat keine Revision gegen das Patentverletzungsurteil vom 1. Februar 2024 zugelassen. Kettenbach/Xinial haben hiergegen jedoch Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

Die Gültigkeit des verletzten europäischen Patents EP2485852B1 von medmix wurde bereits vom Europäischen Patentamt (EPA) im Einspruchs- und Beschwerdeverfahren sowie durch Urteil des Bundespatentgerichts (BPatG) bestätigt. Gegen das letztgenannte Urteil wurde von Xinial Berufung eingelegt.

US-Verfahren – dauern an

medmix reichte außerdem in New York eine Klage gegen das Dental-Mischsystem von Kettenbach/Xinial ein. Das Verfahren in New York wird voraussichtlich Anfang 2025 zur Verhandlung kommen und irreführende Werbeaussagen von Kettenbach und Markenverletzungen von Kettenbach/Xinial zum Gegenstand haben. Xinial hat beim USPTO ein separates Nichtigkeitsverfahren gegen das US-Patent Nr. 9,010,578 B2 von medmix eingeleitet. medmix hat gegen die Nichtigkeits-Entscheidung des USPTO vom 21. Februar 2024 Berufung eingelegt.

medmix Schweiz AG ist ein weltweit tätiges Unternehmen im Bereich statischer Mischkanülen, Kartuschen und Dosiergeräte für den Dentalbereich. Echte MIXPAC-Mischkanülen sind an dem auf dem Haltering eingeprägten Namen MIXPAC™ und dem Candy Color-Qualitätssiegel zu erkennen.

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MIXPAC™, ™, T-MIXER™, CANDY COLORS™ sind Marken der medmix Switzerland AG medmix ist eine Marke der medmix AG


Über medmix

medmix ist ein weltweit führender Anbieter von Präzisionsaustraggeräten. Wir sind Marktführer in den Endmärkten Healthcare, Consumer und Industrie. Unsere Kundschaft profitiert von unserem Innovationsgeist und Fortschrittsbestreben, das sich in über 900 aktiven Patenten niederschlägt. Unsere weltweit 14 Produktionsstandorte und unsere 2.700 hochmotivierten, erfahrenen Mitarbeitenden bieten unserer Kundschaft kompromisslose Qualität, Erreichbarkeit und Flexibilität. medmix hat seinen Hauptsitz in Baar in der Schweiz. Unsere Aktien werden an der SIX Swiss Exchange gehandelt (SIX: MEDX). www.medmix.swiss

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